Unsere

BQS-Zertifizierung

Anerkannter Fachbetrieb gemäß SKZ/TÜV-LGA Güterichtlinie BQS 8-1 (Rohre, Schächte und Bauteile in Deponien)

Hopfgartner ist gemäß neuer LGA-Güterichtlinie als Verarbeitungsfachbetrieb vom TÜV auditiert und zertifiziert. Das gewährleistet unseren Kunden ein nachhaltig hohes Qualitätsniveau durch hohe Prozesssicherheit und Mitarbeiterqualifikation.

Gemäß den Anforderungen der Deponieverordnung (DepV) müssen für Bauteile in Deponien die Werkstoffe, die Herstellung der einzelnen Systemkomponenten, deren Einbau sowie die Eigenschaften dieser Bauteile im Einbauzustand so gewählt werden, dass die Funktionserfüllung der einzelnen Komponenten und des Gesamtsystems über einen Zeitraum von mindestens 100 Jahren sichergestellt ist.

Produkte müssen hierfür einem Qualitätsstandard entsprechen, der bundeseinheitlich gewährleistet ist. Eine ausreichende und nachhaltige Funktionserfüllung setzt neben der Auswahl hierfür geeigneter Produkte auch eine auf den Anwendungsfall abgestimmte Planung und Verarbeitung sowie ein umfassendes Qualitätsmanagement voraus.

In der BQS 8-1 Güterichtlinie von SKZ und TÜV "Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Deponien" wird ein solcher Standard ganzheitlich von der Herstellung bis zur Wartung beschrieben. Die Güterichtlinie BQS 8-1 bildet zusammen mit der GDA Empfehlung E 2-14 zur "Basisentwässerung von Siedlungsabfalldeponien" den Bundeseinheitlichen Qualitätsstandard 8-1 "Rohre, Rohrleitungsteile, Schächte und Bauteile in Basis- und Oberflächenabdichtungssystemen von Deponien" der LAGA Ad-hoc-AG Deponietechnik vom 09.11.20210.

Ein Nachweis der Anwendung erfolgt durch die Fremdüberwachung der Herstellung und eine Fremdprüfung der Ausführung (z.B. TÜV-Rheinland). Die geeigneten Fremdprüfer arbeiten gemäß der "Richtlinie für die Anforderungen an die Qualifikation und die Aufgaben einer fremdprüfenden Stelle für Kunststoffkomponenten im Deponiebau" der BAM. Fremdprüfer, die diese Anforderungen erfüllen, sind in einer Liste der BAM (Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung) aufgezählt. Die Güterichtlinie wird um eine ausführliche Beschreibung der Anforderungen an einen Fachbetrieb zur Ausführung der behandelten Arbeiten erweitert.

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Wir sind vom 29.04.24 bis 10.05.24 im Betriebsurlaub
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